Ehrenschutz und Massenmedien
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Das Recht der persönlichen Ehre wird in der modernen Informationsgesellschaft immer häufiger durch Veröffentlichungen in Massenmedien berührt und verletzt. Das idealisierende Bild von Presse- und Funkmedien als Vorkämpfer der Meinungsfreiheit hat einen anderen Aspekt dahingehend bekommen, dass gerade im Medienbereich häufig „das große Geschäft“ abgewickelt wird. Medienunternehmen sind hart kalkulierende Wirtschaftsunternehmen wie andere Unternehmen auch. Angesichts eines zunehmend härter werdenden Konkurrenzkampfs der Medien untereinander wird auch der Kampf um die aktuellste und interessanteste Berichterstattung härter. Damit steigt zugleich das Risiko gravierender Ehrverletzungen mit Konsequenzen, die auch vor dem Tod des Betroffenen nicht Halt machen. Bei der rechtlichen Beurteilung wird das Spannungsfeld zwischen Ehrenschutz und Meinungsfreiheit relevant. Ziel dieser Untersuchung ist es, die Begrenzungen, welche die verfassungsrechtlich determinierte Meinungs- und Pressefreiheit durch den Ehrenschutz erfährt, zu bestimmen. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen unter gleichgewichtiger Berücksichtigung der Lage in England, den USA und Deutschland angesprochen. Sowohl übereinstimmende als auch divergierende Strukturen werden aufgezeigt, um am Schluss zu einer vielschichtigeren Sichtweise und Behandlung des Spannungsverhältnisses zu gelangen. Die Arbeit macht deutlich, dass sich in den untersuchten Rechtsordnungen die Abwägungskriterien wiederholen. Insgesamt betrachtet muten die anglo-amerikanischen Rechtsordnungen dem Betroffenen in stärkerem Ausmaß zu, Beeinträchtigungen durch Medienberichterstattung hinzunehmen.