Die Aufhebung von Schiedssprüchen in der ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit
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Die auf dem Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Privaten von 1965 beruhende ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit sieht ein internes Aufhebungsverfahren für ICSID-Schiedssprüche vor und schließt die Aufhebung eines Schiedsspruches durch Gerichte der Vertragsstaaten aus. Der Autor untersucht diesen in der internationalen Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit einzigartigen Mechanismus und analysiert die bisher ergangenen Aufhebungsentscheidungen, wobei auch bislang unveröffentlichte Entscheidungen Berücksichtigung finden. Am Ende der Untersuchung ergibt sich das Bild eines innovativen Mechanismus, der trotz einiger konzeptioneller Schwächen und Anfangsschwierigkeiten bei der praktischen Anwendung als Anregung für die Einführung schiedsinterner Aufhebungsmechanismen auch in der übrigen internationalen Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit zu dienen vermag.