Die Grundrechtsbindung der deutschen Staatsgewalt bei der EG-Rechtsetzung
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Die Arbeit untersucht die Grundrechtsbindung der deutschen Staatsgewalt, insbesondere des deutschen Ratsvertreters, bei der Mitwirkung an der EG-Rechtsetzung. Zunächst wird die Grundrechtsbindung der deutschen Organe begründet, wobei eine Einordnung in den größeren Problemzusammenhang der Grundrechtsgeltung bei Sachverhalten mit Auslandsbezug vorgenommen wird. Dann wird ein Abwägungsmodell entwickelt, anhand dessen der Entscheidungsspielraum der beteiligten Organe näher untersucht wird. Ausgangspunkt ist dabei das Ermessen, das der Staatsgewalt bei der Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflicht zusteht. An konkreten Beispielen aus der Rechtsetzung der EG wird dieses Modell erprobt. Im abschließenden Teil wird der Frage der (verfassungs-)gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Grundrechtsbindung nachgegangen.