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Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Zugaben

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Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Zugaben beurteilt sich nach der aus dem Jahre 1932 stammenden Zugabeverordnung, die Zugaben mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich verbietet. Da nicht alle Zugaben unlauter sind, stellt die Zugabeverordnung eine Beschränkung des Leistungswettbewerbs dar. Dies erscheint bedenklich angesichts des Umstandes, daß unlauteren Zugaben - anders als zum Zeitpunkt der Schaffung der Zugabeverordnung - ebensogut mit Hilfe der seit Schaffung der Zugabe VO weit fortgeschrittenen Rechtsprechung zu den 1 und 3 UWG beizukommen wäre. Die Zugabeverordnung erweist sich damit zum einen als überflüssig. Darüber hinaus begegnet sie als wettbewerbsbeschränkendes Gesetz aber auch methodologischen und verfassungsrechtlichen Bedenken, denen die Arbeit nachgeht.

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1999

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