Das Spannungsverhältnis zwischen Europäischem Gemeinschaftsrecht und den §§ 48 - 49a VwVfG
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Bei der Aufhebung von gemeinschaftsrechtswidrigen Verwaltungsakten nach § 48 VwVfG und § 49 VwVfG sowie der Erstattung der erbrachten Leistungen nach § 49a VwVfG stellt sich exemplarisch die Problematik, ob und inwieweit das Europäische Gemeinschaftsrecht eine „Europäisierung des nationalen Verwaltungsrechts“ bewirkt. Die Arbeit setzt sich detailliert mit dem bei gemeinschaftswidrigen Verwaltungsakten entstehenden Spannungsverhältnis zwischen dem Europäischen Gemeinschaftsrecht und den §§ 48-49a VwVfG auseinander. Der erste Teil der Arbeit befasst sich nach einer Einführung in die Regelungen der §§ 48-49a VwVfG, mit dem Begriff der Gemeinschaftsrechtwidrigkeit eines Verwaltungsaktes. Sodann wird darauf eingegangen, in welchen Konstellationen es zum Erlass von gemeinschaftsrechtswidrigen Verwaltungsakten kommen kann. Im zweiten Teil der Arbeit wird dargelegt, wann die §§ 48-49a VwVfG bei gemeinschaftsrechtswidrigen Verwaltungsakten anwendbar sind und was die gemeinschaftsrechtlichen Schranken der Anwendbarkeit der nationalen Regelungen sind. Im Anschluss hieran wird vor allem anhand gegen Europäisches Beihilferecht verstoßender staatlicher Beihilfebescheide im einzelnen erörtert, inwieweit die §§ 48-49a VwVfG durch die gemeinschaftsrechtlichen Schranken eingeschränkt werden, wenn die nationalen Regelungen bei Sachverhalten mit Gemeinschaftsrechtsbezug zur Anwendung kommen.