Handlungsziele und Gestaltungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters im neuen Insolvenzrecht
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Am 01. Januar 1999 ist in der Bundesrepublik Deutschland das neue Insolvenzrecht in Kraft getreten, welches die rechtliche Abwicklung der Beziehungen zwischen einem Schuldner und seinen Gläubigern regelt. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das schuldnerische Vermögen auf den Insolvenzverwalter über, der es entsprechend dem Willen der Gläubiger zu verwerten hat. Diese sind in ihrer Entscheidungsfindung über die Verwertungsform auf die Beratung durch den Insolvenzverwalter angewiesen, der damit zum wichtigsten Handlungsträger innerhalb des Insolvenzverfahrens wird. Unter Beachtung des rechtlichen Rahmens der Insolvenzordnung ist Ziel dieser Arbeit, den Ablauf des Insolvenzverfahrens zu strukturieren, die Systematik des Planungs- und Entscheidungsprozesses aufzuzeigen und darauf aufbauend Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters aus ökonomischer Sicht abzuleiten.