Gemeinschaftsrechtswidrige staatliche Beihilfen
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Die gemeinschaftsrechtswidrige staatliche Beihilfe und die bei ihrer Rückabwicklung auftretenden Rechtsfragen geraten in den letzten Jahren verstärkt in die öffentliche Diskussion. Nach heutiger gemeinschaftsrechtlicher Praxis sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Rückforderung der Beihilfe nach den Vorgaben des nationalen Rechts durchzusetzen. Die dabei zu beachtenden Vorgaben des nationalen Rechts, welche die Durchsetzung einer Rückforderungsentscheidung hindern können, wurden in Deutschland bisher nur für den Bereich des Verwaltungsrechts diskutiert und haben dort mittlerweile zu einer Korrektur des Verwaltungsverfahrensgesetzes geführt. Diese Arbeit setzt sich nicht nur mit den verwaltungsrechtlichen, sondern auch mit den zivil- und gesellschaftsrechtlichen Fragen der Durchsetzung einer Rückforderungsentscheidung auseinander und kann deshalb Lösungsansätze auch für den Bereich der Rückforderung von Darlehen, Bürgschaften und Gesellschafterbeteiligungen aufzeigen.