Die Erledigung der Hauptsache als verfahrensrechtliches Institut zwischen Dispositionsmaxime und Kostenrecht
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Mit dieser Abhandlung wird ein hochaktuelles und äußerst kontrovers diskutiertes Thema – die Erledigung der Hauptsache – aufgegriffen, das sich auf die sachgerechte Kostenentscheidung und den fairen Rechtsschutz bezieht. Es wird behandelt, ob die Erledigung der Hauptsache als verfahrensrechtliches Institut zwischen Dispositionsmaxime und Kostenrecht anzusehen ist, welche Voraussetzungen es für die Erledigung der Hauptsache gibt und wie das Verfahren in den Fällen der Erledigung der Hauptsache geführt wird. Zunächst sind die Fragen nach der dogmatisch-teleologischen Auslegung zu beantworten. Sodann müssen die Interessen beider Parteien gleichberechtigt berücksichtigt werden. Schließlich bedarf es einer Untersuchung des Ansatzes der Verfahrensökonomie, da es im Zivilprozeßrecht gefährlich ist, dogmatische Ziele ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Faktoren zu verfolgen.