Internationalrechtliche und europarechtliche Aspekte des liechtensteinischen Immaterialgüterrechts
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Mit Band 6 der Reihe „Schriften zum liechtensteinischen Recht“ (SLR) des GMG Juris Verlags erscheint erstmals eine ausführliche Darstellung zum liechtensteinischen Immaterialgüterrecht. Der vorliegende Band ist Abdruck einer an der Universität St. Gallen eingereichten Dissertation. Zielsetzung der Arbeit ist die Betrachtung des liechtensteinischen Immaterialgüterrechts im Lichte der bilateralen und multilateralen vertraglichen Verflechtung des Kleinstaats Liechtenstein. Grundlage und Rahmen für das liechtensteinische Immaterialgüterrecht bilden die zollvertragliche Verbindung mit der Schweiz sowie die liechtensteinische Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Welthandelsorganisation (WTO). Die Entwicklung des liechtensteinischen Immaterialgüterrechts ist insbesondere vor dem Hintergrund der in jüngerer Vergangenheit erfolgten aussen- und aussenwirtschaftspolitischen Verselbständigung des Landes zu sehen. Obwohl in der Arbeit ein umfassender Ansatz gewählt wird, können nicht alle Bereiche des Immaterialgüterrechts vertieft behandelt werden. Neben Patentrechten haben Markenrechte, welche im heutigen Wirtschaftsgeschehen immer grössere Werte darstellen, in Liechtenstein derzeit die grösste wirtschaftliche Bedeutung. Im Bereich des Patentrechts ist aufgrund des Patentschutzvertrags mit der Schweiz das schweizerische Recht anwendbar, weshalb sich das Markenrecht für eine eingehendere Betrachtung anbietet. Im ersten Teil werden allgemeine Grundlagen des Immaterialgüterrechts dargestellt, namentlich historische Hintergründe und theoretische Grundlagen des Rechtsgebiets. Der zweite Teil befasst sich mit den internationalrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen des liechtensteinischen Immaterialgüterrechts. Dazu gehören die bilaterale Vertragsbeziehung mit der Schweiz (Zollvertrag und Patentschutzvertrag), verschiedene internationale Abkommen über den Schutz geistiger Eigentumsrechte, das WTO/TRIPS-Abkommen sowie das EWR-Recht. Im dritten Teil wird die Ausgestaltung der einzelnen Bereiche des liechtensteinischen Immaterialgüterrechts erläutert. Wie im Untertitel angekündigt, befasst sich der letzte Teil der Arbeit mit der Erschöpfung von Immaterialgüterrechten, welche sich aus internationalen und europarechtlichen Regelungen ergibt. Im Zentrum steht dabei die Erschöpfung des Markenrechts und der Quasi-Justizkonflikt zwischen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem EFTA-Gerichtshof bei der Beurteilung dieser Frage. Die Erschöpfungsproblematik ist ein Beispiel für die Berührungspunkte und Konfliktpotentiale des Immaterialgüterrechts und der Handelsfreiheit bzw. der Handelspolitik.