Minderheitsgesellschafterschutz in GmbH's und private companies
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Der Autor prüft zunächst kritisch die Instrumentarien zur Durchsetzung der Minderheitsgesellschafterrechte in deutschen GmbH’s und englischen private companies, um diese im dritten Teil der Arbeit zu vergleichen und zu bewerten. Dabei stellt sich heraus, daß den verschiedenen in Deutschland vertretenen Ansätzen zur Begründung der Gesellschafterklage de lege lata erhebliche dogmatische und praktische Bedenken entgegenstehen. Das englische Recht verfügt mit § 459 Companies Act 1985 – anders als das deutsche Recht – über ein geschriebenes Rechtsinstitut, das Gesellschaftern die Anrufung der Gerichte erlaubt. Der vierte Teil der Arbeit enthält den Vorschlag einer EG-Richtlinie zur Regelung des Minderheitsgesellschafterschutzes, in den die zuvor gewonnenen Erkenntnisse eingeflossen sind.