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Spanisches Abstammungsrecht

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Die Arbeit befasst sich mit dem spanischen und dem deutschen Abstammungsrecht, also dem Rechtsgebiet, das zum einen die Feststellung und zum anderen die Anfechtung der rechtlichen Abstammung regelt. Der Rechtsvergleich ist reizvoll, weil das spanische Recht als Teil des romanischen Rechtskreises historisch gewachsene, stilprägende Elemente enthält, die dem deutschen Recht vom Ansatz her fremd sind. In beiden Rechtsordnungen war das Abstammungsrecht in den letzten Jahren Gegenstand durchgreifender Änderungen. Das spanische Recht wurde 1981 und das deutsche Recht 1997 im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes grundlegend reformiert, wobei sich die Gesetzgeber jeweils bemüht haben, geänderten sozialen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Wie die Gegenüberstellung zeigt, unterscheiden sich die Lösungen in den einzelnen Fällen jedoch teilweise stark voneinander. Gegliedert ist die Arbeit in zwei Teile, die die unterschiedliche Behandlung ehelicher und nichtehelicher Geburten wiedergeben. Die beiden Teile sind ihrerseits nach Lebenssachverhalten untergliedert, wobei insoweit jeweils spanisches und deutsches Recht gegenübergestellt werden, um dem Leser den Vergleich der verschiedenen Lösungen zu erleichtern.

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2000

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