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Die notwendige Neuordnung des Wohnungs- und Immobilienmaklerrechts und seine Integration in das BGB
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Die gesetzlichen Bestimmungen zum Recht des Zivilmaklers im BGB (§§ 652-655) sind veraltet und lückenhaft. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich eine Vertragspraxis entwickelt, die meist mit Hilfe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Formularverträgen die rechtliche Position der Makler zu Lasten ihrer Auftraggeber bedeutend verstärkt hat. Die Rechtskontrolle solcher Entwicklungen mußte die Rechtsprechung übernehmen, und zwar häufig im Wege der Rechtsfortbildung (Richterrecht). Rechtsunsicherheit durch unübersichtliches Richterrecht und eine ausgedehnte Vertragspraxis machen eine Neuregelung des Maklerrechts dringend erforderlich.
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