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Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaften zur originären Strafgesetzgebung

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Die Arbeit behandelt die Gesetzgebungskompetenzen der Europäischen Gemeinschaften im Bereich des Strafrechts. Untersucht werden das Kriminalstrafrecht, das Bußgeldrecht und das Recht der sonstigen Verwaltungssanktionen punitiven Charakters. Die Mitgliedstaaten üben starke Souveränitätsvorbehalte im Bereich des Strafrechts aus. Dennoch besteht inzwischen genügend Anlaß, den Europäischen Gemeinschaften die Kompetenz zum Erlaß von Strafgesetzen jedenfalls in einem eng begrenzten Rahmen nicht länger vorzuenthalten. Es erfolgt nicht nur eine Bestandsaufnahme bestehender Sanktionsnormen, sondern es werden auch zukünftige Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaften bestimmt, europäische Rechtsgüter und Interessen durch ein originäres gemeinschaftsrechtliches Kriminalstrafrecht zu schützen. Die Wahrnehmung solcher Kompetenzen geht über die bereits heute praktizierte Einflußnahme auf die nationalen Strafrechtsordnungen weit hinaus.

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2000

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