Der Rechtsschutz gegen unmittelbar wirkende Rechtsverordnungen des Bundes
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Der Rechtsschutz gegen unmittelbar wirkende Rechtsverordnungen des Bundes ist ein bislang noch offenes Problem der Verwaltungsgerichtsbarkeit, welches mehrfach auch das Bundesverfassungsgericht im Wege der Rechtssatzverfassungsbeschwerde beschäftigt hat. Dabei stellt sich die Frage, ob unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde der Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen des Bundes primär durch die Verwaltungsgerichte zu leisten ist. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß eine inzidente verwaltungsgerichtliche Kontrolle regelmäßig gegenüber der Rechtssatzverfassungsbeschwerde Vorrang hat. Als zutreffende Klageart erweist sich dabei die allgemeine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO. Nur in wenigen Fällen erfordert die Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG eine allgemein verbindliche Nichtigerklärung der Norm, wie sie auch bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde erfolgt. Eine rechtspolitisch wünschenswerte Lösung des Rechtsschutzproblems durch Erweiterung der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle des § 47 VwGO auf Rechtsverordnungen des Bundes läßt sich de lege lata nicht aus dem Grundgesetz ableiten. Hier ist vielmehr ein Tätigwerden des Gesetzgebers gefordert.