Parallelimporte nach EG- und WTO-Recht
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Die Frage der rechtlichen Behandlung von Parallelimporten ist zwar nicht neu, jedoch in der aktuellen Diskussion noch immer von großer Brisanz. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, am Beispiel des Patent- und Markenrechts juristische Maßstäbe dafür zu entwickeln, wo jeweils im Einzelfall der „goldene Schnitt“ zwischen den legitimen Schutzanforderungen wohlerworbener Rechte des geistigen Eigentums, die zugleich Handelshemmnisse darstellen, und der von EG und WTO als erstrangiges Ziel hochgehaltenen Handelsfreiheit zu legen ist. Zu diesem Zweck werden zunächst die rechtlichen Lösungsmodelle für diesen Konfliktfall sowie die wirtschaftliche Bedeutung der Parallelimportfrage dargestellt. Im ersten Teil der Arbeit befaßt sich die Autorin sodann mit der EG-rechtlichen Beurteilung von Parallelimporten. Hier werden zunächst die Entwicklung des sog. gemeinschaftsrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes und die vom EuGH allgemein zur Abwägung zwischen Immaterialgüterrechten und Warenverkehrsfreiheit herangezogenen Abgrenzungskriterien dargelegt. Auf dieser Grundlage wird anschließend sowohl für das Markenrecht als auch für das Patentrecht im einzelnen geklärt, wie weit genau die Befugnisse des Schutzrechtsinhabers gehen bzw. wo sie gegenüber der Warenverkehrsfreiheit zurücktreten müssen. Dabei wird unterschieden zwischen dem innergemeinschaftlichen Handel und dem Handel mit Drittstaaten. Insbesondere wird die Silhouette-Rechtsprechung des EuGH, nach der im Markenrecht die ausschließlich europaweite Erschöpfung gelte, einer kritischen Bewertung unterzogen. Im zweiten Teil der Arbeit befaßt sich Christiane Freytag mit dem WTO-Bereich. Hier wird zunächst analysiert, inwiefern insbesondere das TRIPS-Abkommen, die PVÜ oder das GATT 94 zur Klärung der Parallelimportfrage beitragen können. Anschließend wird dargelegt, inwieweit die für das Gemeinschaftsrecht entwickelten Grundsätze auf den WTO-Bereich übertragbar sind.