Die Verfassungsmäßigkeit von Heilungsgesetzen
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Seit jeher besteht ein Konflikt zwischen der Forderung nach Effizienz des Verwaltungshandelns auf der einen und der Rechtsbindung der Verwaltung auf der anderen Seite. Damit gehört auch die Heilung rechtswidrigen Verwaltungshandelns zu den nachgerade klassischen Themen verwaltungsrechtlicher Dogmatik. Angesichts massenhaft rechtlich fehlgeschlagener Zweckverbandsgründungen im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung in den neuen Bundesländern griff der Gesetzgeber insbesondere dort einmal mehr zum Instrument der Heilungs- bzw. „Stabilisierungs“-Gesetze. Der Autor kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, daß der Gesetzgeber dabei den Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen überschritten hat, soweit er aufgetretene Fehler „pauschal“ für unbeachtlich hält.