Die Interventionswirkung - Ausprägung eines einheitlichen Konzepts zivilprozessualer Bindungswirkung
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Die enge Beschränkung der Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung ist weithin anerkannt, hat jedoch Anlaß zu vielfältigen Diskussionen gegeben. In scheinbarem Widerspruch zu dieser Beschränkung umfaßt die Interventionswirkung sämtliche tatsächlichen und rechtlichen Vorfragen einer rechtskräftigen Entscheidung gegenüber Dritten. Die Untersuchung geht der Frage nach, wie diese Gegensätzlichkeit dogmatisch zu erklären ist. Die wesentlichen Wertungskriterien von Interventions- und Rechtskraftwirkung werden herausgearbeitet und die Institute auf dieser Grundlage systematisch verglichen. Die Standardprobleme aus dem Bereich von Nebenintervention und Streitverkündung werden diskutiert und dogmatisch eingeordnet. Der Umfang der Bindungswirkung von Teilurteilen wird ausführlich behandelt, weil in solchen Fallgestaltungen Widersprüche zwischen den Wertungen der Interventions- und Rechtskraftwirkung drohen. Die Untersuchung zeigt ausgehend von den historischen Wurzeln beider Institute ihre Funktion in einem einheitlichen Konzept zivilprozessualer Bindungswirkung auf. Aus diesem Zusammenhang ergeben sich Hinweise für die dogmatisch konsequente Lösung aktuell diskutierter Einzelprobleme beider Institute.