Die zukünftige Gestaltung des Vorbenutzungsrechts von Erfindungen in der Europäischen Gemeinschaft
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Das Vorbenutzungsrecht gewährt demjenigen, der vor dem Anmeldetag eines Patents in gutem Glauben einen Besitzstand an einer Erfindung erworben hat, das Recht zur Benutzung bzw. Weiterbenutzung der Erfindung. Die derzeitigen Regelungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zum Vorbenutzungsrecht weisen zum Teil erhebliche Unterschiede hinsichtlich Entstehung und Wirkung des Rechts auf. Mit der Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung eines Gemeinschaftspatents auf der Grundlage von Art. 308 EG stellt sich die Frage, inwieweit im Rahmen des geplanten Gemeinschaftspatents das Vorbenutzungsrechts gemeinschaftsweit harmonisiert und zum Gegenstand einer einheitlichen gemeinschaftsweiten Regelung gemacht werden sollte. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Rechtsinstitut des Vorbenutzungsrechts mit Blick auf die bestehenden nationalen Lösungen in der Europäischen Gemeinschaft, die bisherigen Harmonisierungsbemühungen sowie die Stellung des Vorbenutzungsrechts im geltenden Rechtssystem der Europäischen Gemeinschaft. Dabei wird angesichts der in den Artikeln 28 bis 30 EG kodierten Grundregeln zum freien Warenverkehr im gemeinsamen Markt die Auffassung vertreten, daß Art. 30 Satz 1 EG es nicht rechtfertigt, ein nationales Patentrecht zur Abwehr des Imports von Waren geltend zu machen, die in einem anderen Mitgliedstaat unter einem dort bestehenden Vorbenutzungsrecht rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht worden sind. Zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vorbenutzungsrechts wird insbesondere vorgeschlagen, das Vorbenutzungsrecht nur bei einer Betätigung des Erfindungsbesitzes durch Benutzung oder Veranstaltungen hierzu entstehen zu lassen. Dr. Wolfram H. Müller, geb. 1963 in Bonn, 1983–1989 Studium der Physik in Göttingen, 1989/1990 Forschungsstipendium an der University of California in Santa Barbara, 1991–1994 Ausbildung zum deutschen Patentanwalt, 1995 zugelassener Vertreter beim Europäischen Patentamt, seit 1995 Patentanwalt in Berlin, seit 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht der Humboldt-Universität zu Berlin, 2000 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin.