Das internationale Privatrecht des unlauteren Wettbewerbs in Deutschland und Italien
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Weder das deutsche noch das italienische internationale Privatrecht sieht de lege lata eine wettbewerbliche Kollisionsregel vor. Daran hat weder das Inkrafttreten des deutschen Gesetzes zum IPR für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen von 1999 noch das italienische Gesetz zur Reform des Systems des internationalen Privatrechts von 1995 etwas geändert. Der Regelungsbedarf nimmt aber insbesondere im Hinblick auf die voranschreitende Globalisierung und die damit einhergehende Zunahme von sogenannten Multistate-Wettbewerbshandlungen, wie der Werbung im Internet, zu. Die Arbeit zeigt am Beispiel des gegenwärtigen Diskussionsstands in Literatur und Rechtsprechung beider Länder die Schwierigkeiten auf, die sich bei der Bestimmung des auf Wettbewerbshandlungen anwendbaren Rechts ergeben. Sie berücksichtigt vor allem auch die Harmonisierungsbestrebungen auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts.