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Das Rückabwicklungsschuldverhältnis aufgrund vertraglichen oder gesetzlichen Rücktritts

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Die Autorin setzt sich mit dem Reformentwurf der Schuldrechtskommission (KE), der die z. T. stark umstrittenen Vorschriften des geltenden Rücktrittsrechts neu konzipiert, kritisch und konstruktiv auseinander. Kern der Arbeit ist ein detaillierter Vergleich der geltenden mit der neu konzipierten Regelung. Unter Berücksichtigung des entstehungsgeschichtlichen Hintergrundes werden die Sachprobleme nach geltendem Recht dargestellt und Perspektiven erarbeitet, unter denen der Reformvorschlag bewertet werden kann. Dabei werden auch Regelungen in europäischen Partnerländern exemplarisch reflektiert. Die Verfasserin sieht die Vorschriften des BGB insoweit als reformbedürftig an, als ein Rücktritt bei Nichterfüllung von Leistungspflichten und neben Schadensersatz möglich sein sollte. Durch die Einführung des Begriffs der »Pflichtverletzung« und der Kombinationsmöglichkeit von Rücktritt und Schadensersatz – beides Vorschläge des KE – würden zwar Verbesserungen erzielt, diese seien aber durch den gesetzgeberischen Aufwand wieder in Frage gestellt. Die vom KE konzipierte Regelung der Gefahrtragung beim Rücktritt hält die Verfasserin für weitgehend überzeugend. Überarbeitungsbedarf bestehe jedoch, soweit nach dem BGB erfaßte Sachprobleme nunmehr offen gelassen, Regelungen ungenau formuliert wurden oder durch Streichungen Lücken entstanden seien. Das von der Kommission gewählte System der »Rückabwicklung dem Werte nach« stelle zudem kein wirkliches Wertersatzsystem dar. Kathrin Herold konkretisiert die Ergebnisse ihrer Untersuchung abschließend in Form eines überarbeiteten Gesetzentwurfes.

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2001

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