Geschäftsleiterhaftung und unternehmerisches Ermessen
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Die Haftung von Geschäftsleitern für Fehlentscheidungen steht verstärkt im Interesse der Öffentlichkeit und der juristischen Fachwelt. Der BGH hat den Aufsichtsrat zur Geltendmachung von schlüssigen Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand verpflichtet. Die Gerichte werden sich daher zukünftig vermehrt mit der Frage befassen müssen, unter welchen Voraussetzungen Vorstände für Fehler in ihrer Geschäftsführung einzustehen haben. Dabei können sie auf Erfahrungen aus den USA zurückgreifen. Die US-amerikanischen Gerichte haben unter dem Stichwort der Business Judgment Rule Maßstäbe entwickelt, anhand derer die unternehmerische Handlungsfreiheit von Vorständen in Einklang mit dem Schutzbedürfnis der Gesellschaft vor Mißmanagement gebracht werden soll. Diese Arbeit untersucht die Kriterien der Business Judgment Rule und versucht, die amerikanischen Erfahrungen für Deutschland fruchtbar zu machen.