Die subjektive Reichweite internationaler Schiedsvereinbarungen und ihre Erstreckung in der Unternehmensgruppe
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Ein Schiedsverfahren beruht auf einer Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien. Diese bezieht sich auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis; oft erfaßt sie außervertragliche Ansprüche. Die rechtsvergleichende Arbeit befaßt sich mit den Folgen einer Änderung der Sachbefugnis für den Schiedsvertrag. Da er begünstigende wie belastende Elemente in sich vereint, besteht kein Gleichlauf mit dem zugunsten eines Dritten begründeten, auf ihn übertragenen oder ihn sonst betreffenden materiellen Recht. Der Verfasser bestimmt die Institute, die in derartigen Fällen eine parallele Geltungserstreckung ermöglichen. Zudem untersucht er die in der internationalen Praxis verbreitete Erstreckung auf vertragsfremde Gruppengesellschaften. Insofern fordert er eine Rückbesinnung auf die vertragsrechtlichen Grundlagen; er legt dar, wie sich diese bei Beteiligung gruppenzugehöriger Unternehmen fruchtbar machen lassen.