Arbeitnehmerstellung und Aufsichtsratsamt
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Einerseits als Aufsichtsratsmitglied zur Überwachung des Vorstandes berufen, andererseits als Arbeitnehmer den Vorstandsmitgliedern bei der Ausübung der Arbeitgeberbefugnisse weisungsunterworfen; - diese den unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer eigentümliche »Zwitterposition« wirft eine Reihe von arbeitsrechtlichen Problemen auf, die in der Arbeit von Swantje Jacklofsky in ihren verschiedenen Wechselwirkungen ausführlich untersucht und einer Gesamtlösung zugeführt werden. Kernpunkte dieser wissenschaftlichen Auseinandersetzung sind dabei insbesondere der Rechtscharakter des Anstellungsverhältnisses der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, das Bestehen von Freistellungs- und Lohnfortzahlungsansprüchen für die Dauer der Aufsichtsratstätigkeit, das Streikrecht, die Frage eines amtsspezifischen Kündigungsschutzes sowie die Haftung der Arbeitnehmervertreter unter Berücksichtigung der Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung.