Allgemeines Verwaltungs(verfahrens)recht der administrativen Normsetzung?
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Der Autor fragt nach der Möglichkeit eines allgemeinen Rechts der administrativen Normsetzung im Sinne der Reformdiskussion des allgemeinen Verwaltungsrechts. Aus diesem Grunde entnimmt er der damit aufgeworfenen Fragestellung auch die Aufgabe der Bestimmung des Kontextes der Rechtsfortbildung des allgemeinen Rechts. Insoweit konzentriert sich das Erkenntnisinteresse auf die Frage der Rechtsfortbildung eines allgemeineren Normsetzungs(verfahrens)rechts dadurch, daß ein „allgemein“ und einheitlich reformiertes Rechtsverständnis zur Verfahrensform der administrativen Normsetzung durch die Verwaltungsverfahrensgesetze dargestellt und „allgemein-gültig“ gesetzt werden könnte. Dafür müssten sich „allgemeine“ Rechtssätze zum administrativen Normsetzungsrecht bestimmen lassen, die sich für ihre Festsetzung auf der allgemeinsten, aufgabenunabhängigen Regelungsstufe der Verwaltungsverfahrensgesetze qualifizieren.