Die Einführung des Renvoi in das internationale Privatrecht Italiens
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Der Renvoi hat in der international privatrechtlichen Literatur schon seit jeher viel Beachtung gefunden. Im italienischen IPR-Gesetz (legge 218/95) wurde völlig überraschend in der letzten Phase der Beratungen die Zulassung des Renvoi eingeführt, der nach italienischer Rechtstradition stets ausgeschlossen war. Er hat dort eine wesentlich detailliertere Regelung erfahren als im EG- BGB. Der Verfasser beleuchtet die Zusammenhänge, Hintergründe und Folgerungen daraus. Er erläutert die Rechtsfigur des Renvoi und stellt die Neuregelung in Italien durch das IPR-Gesetz dar. Besondere Beachtung finden dabei die maßgeblichen Interessen, die gesetzlich normierten wie auch die in der Literatur befürworteten Ausnahmen von der Berücksichtigung einer Rück- und Weiterverweisung sowie die Sonderfälle des Renvoi. Die praktischen Auswirkungen der gefundenen Ergebnisse stellt der Verfasser anhand konkreter Beispiele aus der Rechtsprechung dar.