Das Recht selbstbestimmter Baugestaltung
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Die bislang selten thematisierte und unangefochtene Legitimität der Verfolgung optisch-ästhetischer Belange mit baugestalterischen Normen wird in dieser Arbeit unter mehreren Aspekten in Frage gestellt. Die Autorin legt dar, warum sich berechtigte Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit der baugestaltungsrechtlichen Generalklauseln auch nicht mit der anerkannten Formel «des ästhetischen Empfindens des gebildeten Durchschnittsmenschen» ausräumen lassen. Die ästhetische Ordnung der Bautätigkeit wird darüber hinaus als Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten analysiert. Im Mittelpunkt stehen dabei eine architekturspezifische Konkretisierung des Kunstbegriffs und die Bedeutung der verbaliter schrankenlosen Gewährleistung der Kunstfreiheit für die Möglichkeit baugestaltungsrechtlicher Reglementierung. Schließlich zeigt eine Ermittlung der von Baugestaltungsnormen betroffenen und die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen maßgeblich bestimmenden konkurrierenden Interessen, daß die Vehemenz, mit der bauästhetische Restriktionen eingefordert werden, nicht nur aus grundrechtlicher Sicht kontraindiziert ist.