Handwerk - Städte - Reich
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Die Reichshandwerksordnung von 1731 ist eines der bedeutendsten Gesetzeswerke des Alten Reiches. Sie ist der nur geringfügig überarbeitete Entwurf, der auf Initiative der Reichsstädte aus Beratungen des Immerwährenden Reichstags in den Jahren 1665 bis 1672 hervorging, damals aber vom Kaiser nicht ratifiziert worden war. Die vorliegende Arbeit beleuchtet erstmals ausführlich die entscheidenden Beratungen des 17. Jahrhunderts. Dazu untersucht sie das Wechselspiel der Interessen innerhalb der städtischen Kurie des Reichstags und zwischen ihr und den Vertretungen der Kurfürsten und Fürsten. Im Ringen um die reichsweite Regelung des Handswerksrechts bewiesen die Reichsstädte auf diesem Gebiet weit größere Einflussmöglichkeiten in den Entscheidungsstrukturen des Alten Reiches, als bisher angenommen wurde.