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Die illegale Beschäftigung von Ausländern

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Im Arbeitsrecht wird im Wesentlichen zwischen drei Kernbereichen der illegalen Beschäftigung differenziert. Man unterscheidet zwischen der illegalen Ausländerbeschäftigung, der illegalen Arbeitnehmerüberlassung und der Schwarzarbeit i. S. d. § 1 BillBG. Zu diesen Erscheinungsformen kommt in der Regel noch begleitend hinzu, dass die Beteiligten weder die geschuldeten Sozialversicherungsabgaben (Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherungsbeiträge) noch die geschuldeten Lohnsteuern entrichten. Die vorliegende Dissertation legt ihren Schwerpunkt auf die Darstellung der Problemkreise, wann die Beschäftigung sowie der Ver- und Entleih von ausländischen Arbeitnehmern Vorschriften des SGB III oder des AÜG verletzt, und nach welchen Vorschriften der Arbeitgeber, Verleiher bzw. Entleiher des Ausländers bei solchen Verstössen belangt werden kann. In Ergänzung dazu erörtert der Verfasser, welche weiteren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des SGB III und des AÜG, aber auch des StGB und des OWiG, des AEntG, des BillBG, des SGB IV, der AO, des AuslG sowie des AsylVfG im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern verwirklicht werden können, bei denen es aber nicht Tatbestandsvoraussetzung ist, dass der ausländische Arbeitnehmer entgegen § 284 Abs. 1 S. 1 SGB III beschäftigt wird. Schliesslich wird noch aufgezeigt, wann sich ein Generalunternehmer, ein Vermittler sowie der Ausländer selbst ordnungswidrig verhält bzw. strafbar macht.

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2002

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