Freiheit und Institutionen
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Christian Starck behandelt das Thema Freiheit und Institutionen auf der Basis des deutschen Rechts, aber auch rechtsvergleichend und historisch aus einer einheitlichen rechtsphilosophischen Perspektive und schließt so an den vor sieben Jahren erschienenen Band Der demokratische Verfassungsstaat an. Das Recht ist von Wertungen bestimmt, die historisch tief in unserer Kultur verankert und in überkommenen Institutionen verfestigt sind. Das Zusammenleben der Menschen verlangt um der Freiheit willen Organisation nicht nur im Sinne der Gewaltenteilung zwischen den obersten Staatsorganen, sondern auch in einer Vielzahl von Institutionen der Selbstverwaltung und des privaten Verbandsrechts. Staatliche Institutionen als besondere Erscheinungsformen rechtlicher Institutionen sind an den Staatszielen und Grundnormen der Verfassung orientiert. So stellen freie Wahlen die wichtigste Ausprägung des Demokratieprinzips dar. Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verwirklichen das Rechtsstaatsprinzip. Die staatliche Schule ist neben den Eltern eine unverzichtbare Erziehungs- und Bildungsinstitution, und zwar auch für die Erhaltung des freiheitlichen Staates, der auf verantwortlich handelnde Staatsbürger angewiesen ist. Die Kommunikationsordnung beruht auf dem Prinzip der Freiheit, die gegen Vermachtung der Massenkommunikationsmittel geschützt werden muß.