Die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie als Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft
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Die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie, ursprünglich nicht mehr als eine Fußnote in der Südpolitik der EG, ist heute wie kaum ein anderes Thema in den Mittelpunkt der EG-Entwicklungszusammenarbeit gerückt. Die Arbeit zeichnet diese Entwicklung nach und setzt sich aus völker- wie auch gemeinschaftsrechtlicher Perspektive mit den konzeptiven und rechtlichen Grundlagen der einschlägigen EG-Politik auseinander. Untersucht werden u. a. die völkerrechtlichen Vorgaben der jeweils zur Anwendung gebrachten Maßnahmen, ihre Rechtsgrundlagen im Primär- und Sekundärrecht der Gemeinschaft sowie ihre Verankerung in den vertraglichen Außenbeziehungen der EG. Eine Würdigung der bisherigen Praxis läßt den Bedarf an verstärkter Konsistenz und Kohärenz der Menschenrechts- und Demokratiepolitik der EG erkennen, ebenso wie die Notwendigkeit einer verbesserten Koordinierung mit den entsprechenden Politiken der Mitgliedstaaten.