Die arbeitnehmerähnliche Person
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Die Verfasserin nimmt zunächst eine Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Person zu den übrigen Selbständigen und den Arbeitnehmern vor, einschließlich der verschiedenen in Rechtsprechung und Literatur diskutierten Methoden der Definition des Arbeitnehmers. Anschließend beleuchtet sie - unter besonderer Berücksichtigung der analogen Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften - die für den Tatbestand der arbeitnehmerähnlichen Person einschlägigen Rechtsfolgen. Da das Arbeitsrecht weder direkt noch analog anwendbar ist und die Vorschriften für Selbständige keinen ausreichenden Sozialschutz für die als besonders schutzbedürftig geltenden arbeitnehmerähnlichen Personen bieten, zeigt Nicole Neuvians eine Lösung auf, die es ermöglicht, wenigsten den besonders Schutzbedürftigen unter den Arbeitnehmerähnlichen Sozialschutz zu gewähren. Sie erreicht dies durch die von Wank entwickelte teleologische Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffs nach dem Kriterium der Ausgewogenheit unternehmerischer Chancen und Risiken. Auf diese Weise fallen besonders schutzbedürftige Arbeitnehmerähnliche unter den Anwendungsbereich des Arbeitsrechts, für die übrigen ist weiterhin von einem Tatbestand ohne Rechtsfolgen auszugehen.