Das dualistische System der Grundstücksgewinnbesteuerung
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Bis zum 1. Januar 2001 mussten die Kantone ihre Bestimmungen über die Grundstückgewinnbesteuerung den bundesrechtlichen Vorgaben anpassen, wie sie im Steuerharmonisierungsgesetz vom 14. Dezember 1990 formuliert sind. Dabei standen den Kantonen 2 verschiedene Besteuerungsmodelle zur Auswahl. Einerseits konnte die kantonale Regelung nach dem sogenannten St. Galler Modell (dualistisches System) ausgestaltet werden, wonach die Gewinne aus der Veräusserung von Privatliegenschaften durch die Grundstückgewinnsteuer erfasst werden, geschäftliche Grundstückgewinne hingegen der ordentlichen Einkommens- resp. Gewinnsteuer unterliegen. Demgegenüber entschieden sich andere Kantone für das sogenannte Zürcher Modell (monistisches System), bei dem sowohl private wie auch geschäftliche Grundstückgewinne der Grundstückgewinnbesteuerung unterliegen. In seiner Studie stellt Samuel Bussmann am Beispiel der Regelung im Kanton Zug das „St. Galler Modell“ das. Im einführenden Teil setzt er sich mit der Grundstückgewinnsteuer im Allgemeinen und der grundlegenden Unterscheidungen von Privat- und Geschäftsvermögen auseinander. Im Hauptteil des Buches werden ausführlich die steuerbegründenden Tatbestände, die Steueraufschubbestände und die Berechnungsgrundlagen des steuerbaren Gewinnes (Massgebender Erlös, Erwerbspreis und anrechenbare Aufwendungen) untersucht.