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Werkschutz contra Inszenierungskunst

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Das Urheberrecht schützt den Autor eines Bühnenstückes vor einer Verfälschung seines Werkschaffens. Die heutige Inszenierungspraxis wird hingegen beherrscht von einem sehr freien Umgang auch mit urheberrechtlich noch geschützten Bühnenwerken. - Sind die Protagonisten des heutigen Theaterbetriebes aus urheberrechtlicher Sicht allesamt Rechtsbrecher? - Kann künstlerisches Schaffen im Theaterbereich nur unter dem Damoklesschwert eines jederzeit möglichen Aufführungsverbotes wegen Verletzung der Werkintegrität stattfinden? - Kann der Bühnenautor eine Pflicht des Regisseurs zur „Werktreue“ tatsächlich einklagen? Die Arbeit setzt sich kritisch mit der bisher herrschenden Linie in Rechtsprechung und Literatur auseinander, wonach der Autor im Zweifel eine ihm missfallende Inszenierung seines Stückes in der Tat verbieten kann. Dazu wird das Verhältnis zwischen Dichtertext und Aufführung aus urheberrechtlicher Sicht grundlegend neu bewertet unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit des Regisseurs als nachschaffendem Künstler. Für Rechtsanwälte, Rechtswissenschaftler, Richter, Verwaltungsjuristen, Autoren, Bühnenverlage, Dramaturgen, Regisseure und Intendanten.

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2002

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