Verschwiegenheits- und Auskunftspflicht kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat öffentlicher Unternehmen
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Einhergehend mit dem Wandel der Kommunalwirtschaft fordern Volksvertreter in den letzten Jahren immer häufiger unter Berufung auf die Kontrollkompetenz von den kommunalen Aufsichtsratsmitgliedern die Erteilung umfassender Auskünfte über Interna öffentlicher Eigen- und Beteiligungsgesellschaften. Diese hingegen verweigern unter Verweis darauf, dass die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht sowohl eine zivilrechtliche Haftung als auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann, nicht selten die Weitergabe der geforderten Informationen. Ziel der Untersuchung ist es, den Pflichtenkonflikt kommunaler Aufsichtsratsmitglieder zwischen gesellschaftsrechtlicher Verschwiegenheitspflicht und kommunalrechtlicher Auskunftspflicht näher zu beleuchten. Es wird versucht, diesen einer Lösung zuzuführen, wobei die zu bestimmende Reichweite der Kontrolle kommunaler Unternehmen und die aktienrechtlichen Sondervorschriften §§ 394, 395 AktG Berücksichtigung finden. Die Arbeit richtet sich an die Hauptverwaltungsbeamten in den Städten und Landkreisen, die Kommunalverwaltungen sowie an alle, die mit dem Kommunalrecht befasst sind. Die Autorin ist Referentin beim Hessischen Städtetag.