Die Haftung des Zahnarztes für unterlassene Individualprophylaxe
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Das zur Zeit wohl am meisten diskutierte Thema in der Zahnmedizin ist der Wechsel von der restaurativen zur präventiven Zahnmedizin. Es soll nicht mehr die Behandlung von Karies und Parodontose, sondern die Verhinderung dieser Erkrankungen vorwiegend praktiziert werden. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit ein Zahnarzt verpflichtet ist, gegenüber seinem Patienten die Individualprophylaxe durchzuführen und ob er seinem Patienten bei Unterlassen dieser Maßnahmen haftet. Neben der eigentlichen juristischen Problematik der Pflicht des Zahnarztes zu den Maßnahmen der Individualprophylaxe und der Haftung des Zahnarztes für das Unterlassen dieser Maßnahmen wird auch auf die wirtschaftliche Bedeutung der Individualprophylaxe eingegangen, sowie auf ihre Bedeutung im Ausland.