Das Selbstverständnis der Justiz nach 1945
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Diese Arbeit befaßt sich mit dem Selbstverständnis der Justiz nach dem Nationalsozialismus. Einleitend zeigt der Autor, daß der Versuch der Alliierten scheiterte, alle belasteten Richter aus ihren Ämtern zu entfernen. Im Anschluß setzt sich der Autor kritisch mit der Literatur auseinander, die den Richtern eine ideelle Kontinuität vorwirft. Dabei geht der Autor auf das Leitbild der Weimarer und der «nationalsozialistischen» Richter ein. Im Hauptteil der Arbeit werden erstmals die bisher größtenteils unveröffentlichten Ansprachen der Gerichtspräsidenten analysiert, die diese anläßlich der Wiedereröffnung der Bundes- und Oberlandesgerichte gehalten haben. Der Autor zeigt auf, daß eine Auseinandersetzung der Richter mit der eigenen Vergangenheit überwiegend nicht stattgefunden, sich jedoch ein ideeller Wandel in der Richterschaft nach 1945 vollzogen hat. Abschließend wird ein Ausblick auf das Selbstverständnis der Richter von heute gegeben.