Rechtliche Zulässigkeit sogenannter DNA-Massentests zur Ermittlung des Täters einer Straftat
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Die DNA-Analyse als Instrument zur Aufklärung von Straftaten stand in den vergangenen Jahren mehrfach im Mittelpunkt der juristischen Diskussion. Als besonders Erfolg versprechendes Instrument nicht nur zur Aufklärung schwerster Straftaten erscheint vielen der sogenannte Massentest, bei dem ein zahlenmäßig grundsätzlich unumgrenzter Personenkreis zur Abgabe analysefähigen Körpermaterials veranlasst wird. Angesichts des Umstandes, dass die Teilnahme auf vermeintlich freiwilliger Basis erfolgt, geraten die Bürgerrechte der potenziellen Adressaten einer derartigen Anfrage der Polizei zunehmend in den Hintergrund. Die Abhandlung geht der Frage nach, ob derartige Untersuchungseingriffe tatsächlich ohne weitere gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zulässig sind, und wie eine solche gegebenenfalls aussehen könnte.