Die Pflichten minderjähriger Zeugen in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens
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Kinder und Jugendliche sind besondere Zeugen. Nicht nur, weil sie gerade in Mißbrauchsverfahren oft den einzigen Nachweis über die Tat erbringen können, mehr noch sind sie aufgrund ihres Alters besonders schutzwürdig. Werden die Rechte junger Zeugen intensiv diskutiert, bleibt die Frage nach ihrer grundsätzlichen Zeugenpflicht im Schrifttum unerörtert. Meistens wird die Pflicht zur Aussage auch minderjähriger Zeugen mehr unterstellt als belegt. Die Verfasserin geht kritisch der Frage nach, welche Argumente gegen die staatsbürgerliche Zeugenpflicht von Minderjährigen sprechen und kommt zu dem Ergebnis, daß lediglich das Kindeswohl als ein im Strafverfahren zu beachtendes Prinzip diese Pflicht beschränkt. Sie kann jedoch zugleich zeigen, daß Minderjährige psychisch ihre Zeugenaufgabe in der Hauptverhandlung oft besser bewältigen als gemeinhin unterstellt wird, wenn nur die strafprozessualen Möglichkeiten zu ihrem Schutz tatsächlich ausgeschöpft werden. Gabriele Kett-Straub kommt zu dem Ergebnis, daß die Zeugenpflicht Minderjähriger nicht generell in Abrede gestellt werden kann und stellt im Anschluß die einzelnen Haupt- und Nebenpflichten von Minderjährigen und deren Ausnahmen in den Mittelpunkt der Untersuchung. Daß mit der Inanspruchnahme des Minderjährigen als Zeugen zugleich Elternrechte tangiert werden, muß bei der Ausgestaltung der Pflichten berücksichtigt werden. Der Exploration der Glaubwürdigkeit - eine der Nebenpflichten - kommt beim Minderjährigen, der in besonderer Weise der Gefahr der Suggestion bei seiner Befragung unterliegt, eine herausragende Stellung zu. Ausgezeichnet mit dem Karl-Giehrl-Preis 2002 der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät.