Werbung mit "Lockvogelangeboten"
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„Lockvogelangebote“ zählen zu den beliebtesten und häufig eingesetzten Werbemitteln. Nicht selten überschreiten die werbenden Unternehmer in diesem Zusammenhang allerdings die Grenzen der rechtlichen Zulässigkeit. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht stellt die Beurteilung von Lockvogelwerbung einen Klassiker dar, ohne dass die Thematik in den vergangenen Jahren an Relevanz verloren hat. Unter dem Aspekt der irreführenden Werbung hat sich die Rechtsprechung unvermindert mit verschiedenen Spielarten der Lockvogelwerbung auseinanderzusetzen. Darüber hinaus führen zwingende Vorgaben des europäischen Gesetzgebers in Form der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG) zu Veränderungen der rechtlichen Beurteilung von Lockvogelwerbung, die der deutsche Gesetzgeber durch eine Novellierung des UWG umzusetzen hat. Vor dem Hintergrund der unmittelbar bevorstehenden neuerlichen UWG-Novelle befasst sich Lutz Pospiech in seiner Arbeit näher mit dem Einfluss der Richtlinie 2005/29/EG auf die rechtliche Zulässigkeit der Werbung mit Lockvogelangeboten. Der Autor rückt insbesondere die Veränderungen zwischen der rechtlichen Beurteilung nach dem UWG aus dem Jahre 2004 und der zukünftigen Rechtslage nach dem „neuen“ UWG in den Fokus seiner Betrachtungen.