Corporate Social Responsibility (CSR) und Mitbestimmung
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Die zunehmende Betonung des Themas CSR in Politik, Gesellschaft und in Unternehmen führt nicht automatisch dazu, dass die Mitarbeiter der Unternehmen und ihre Vertretungen, also die Betriebsräte und die Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat, in die CSR-Strategien der Unternehmen eingebunden werden. Für die Untersuchung wurden daher fünf Unternehmen ausgesucht, bei denen aufgrund ihres Selbstverständnisses und ihres Rufs davon auszugehen war, dass es ein vergleichsweise hohes Maß an Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen an den CSR-Aktivitäten gibt. Anhand dieser fünf Unternehmen wird in Form von Fallstudien untersucht, in welchem Maße es Beteiligung der Arbeitnehmervertreter an CSR-Strategien bzw. an CSR-Maßnahmen und ihrer Umsetzung gibt, wodurch sie befördert oder auch gehemmt wird und wie bzw. aus welchen Motiven heraus sie genutzt wird. Aus der vergleichenden Auswertung der Fallstudien werden am Ende Thesen entwickelt und Hinweise für Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat abgeleitet.