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Praxis der IFRS 7-Berichterstattung bei Nicht-Finanzdienstleistern

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In Jahresabschlüssen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen sind, regelt der seit dem 01. Januar 2007 anzuwendende IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures” die Angabepflichten für Finanzinstrumente. Er ergänzt die beiden Standards IAS 32 und IAS 39, die den Ausweis bzw. den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten normieren. Insbesondere die Komplexität von Finanzinstrumenten sowie die Verpflichtung zur branchenübergreifenden Anwendung von IFRS 7 stellen vor allem Nicht-Finanzdienstleister, aber auch die Adressaten des Jahresabschlusses sowie die Wirtschaftsprüfer vor große Herausforderungen. Die vorliegende Arbeit unterzieht die einzelnen Paragraphen des IFRS 7 einer umfassenden Analyse, die die Angabepflichten sowohl aus theoretischer Sicht beurteilt als auch deren praktische Umsetzung durch die im DAX-30 gelisteten Nicht-Finanzdienstleister in den Geschäftsjahren 2007-2009 systematisiert. Zum einen wird gezeigt, ob sich bereits gewisse Konventionen der Berichterstattung herausgebildet haben. Zum anderen wird auf Basis der theoretisch-deduktiven sowie empirisch-induktiven Vorgehensweise erörtert, welche Möglichkeiten einer (freiwilligen) entscheidungsnützlichen IFRS 7-Berichterstattung anhand von Benchmarks bestehen. Eine komprimierte Darstellung der ermittelten Empfehlungen in Form eines Musterberichts rundet die Untersuchung ab. Da ein transparenter Einsatz von Finanzinstrumenten nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise 2007-2009 erheblich an Bedeutung gewonnen hat, liegt mit vorliegender Arbeit für Abschlussersteller, Abschlussadressaten sowie Wirtschaftsprüfer erstmalig ein umfassender Leitfaden für die IFRS 7-Berichterstattung vor, der neben der best practice sowohl Verbesserungspotentiale als auch Grenzen der Offenlegung aufzeigt.

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