Untersuchung von Anreizsystemen zur Verbesserung der Aufsichtsratstätigkeit
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Der aktienrechtliche Aufsichtsrat steht seit einiger Zeit zunehmend im Fokus der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Grund sind die zahlreichen Unternehmenskrisen in den letzten Jahren, bei denen man sich im Nachhinein immer wieder fragte, wie diese Schieflagen hätten vermieden werden können, und ob der Aufsichtsrat als Überwachungsorgan der Aktiengesellschaft mehr dazu hätte beitragen können. Ursachenanalysen kamen zu dem Ergebnis, dass fehlende Unabhängigkeit bzw. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder und die sich daraus ergebende mangelhafte Vorstandskontrolle eine wichtige Einflussgröße für die Zusammenbrüche waren. Die Unabhängigkeit bzw. die Interessenausrichtung der Aufsichtsratsmitglieder kann durch die verschiedensten Faktoren beeinflusst werden. Neben rechtlichen Regularien wie Ge- und Verboten gibt es auch „weichere“ Methoden, die Interessenausrichtung der Aufsichtsratsmitglieder positiv zu beeinflussen und ihre Unabhängigkeit vom Vorstand zu stärken. Eine solche „weiche“ ökonomische Methode ist die Implementierung und Ausgestaltung von Anreizsystemen, welche die Möglichkeit bieten, durch gezielte Motivation die Interessen der Aufsichtsratsmitglieder in eine positive Richtung zu lenken. Ziel der Arbeit ist die Untersuchung und Bewertung der aktienrechtlichen Vorschriften und der in diesem Zusammenhang möglichen Anreizsysteme. Hierbei werden Vorschläge zur Effizienzsteigerung der Überwachungstätigkeit durch eine gezielte Anreizsetzung erarbeitet. Zudem werden verschiedene Anreizarten dargestellt und auf ihre Zweckmäßigkeit hin untersucht. Einen Schwerpunkt hierbei bildet die Darstellung und Erörterung anreizorientierter Vergütungssysteme für den Aufsichtsrat. Ferner wird insbesondere auf die gängige Praxis von Beratungsverträgen zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft de lege lata eingegangen und dargestellt, ob diese de lege ferenda sinnvoll sind.