Mitarbeit unerwünscht
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„Wir ermächtigen und beauftragen die Ehefrauen unserer Geistlichen hiermit in aller Form zu Dienstleistungen.“, schrieb der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern im zweiten Kriegsjahr 1941 in sein Amtsblatt unter dem Betreff: „Heranziehung der Pfarrfrauen zu kirchlichen Diensten“. Die Pfarrfrau Klementine Lipffert, mit der rassistischen Bezeichnung „nicht arisch“ und „Mischling ersten Grades“ behaftet, blieb von solcher Ermächtigung ausgeschlossen, ihrer Herkunft wegen. Väterlicherseits stammte sie aus einer jüdischen Familie. Sie hatte die Mitte ihres Lebens bereits überschritten, war beinahe 25 Jahre verheiratet, als sie mit der Vergangenheit ihrer jüdischen Vorfahren, mit ihren Wurzeln, konfrontiert und dafür schuldig erklärt worden war. Sie ist kein Einzelfall, aber dieses Schicksal musste im einzelnen Fall durchlebt und durchlitten werden.