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Carta Caritatis - Verfassung der Zisterzienser

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Das Mutterkloster der Zisterzienser Cîteaux wird 1098 gegründet. Innerhalb weniger Jahrzehnte erhält dieses Kloster so viel Zulauf, dass bereits um 1150 nahezu 350 zisterziensische Klöster in ganz Europa bestehen. Obwohl die Verbindung von Klöstern - z. B. durch gemeinsame Consuetudines - nicht ungewöhnlich war, gab es bis zum Beginn des 12. Jahrhunderts im Abendland keine geschriebene Ordensverfassung, die das Verhältnis der verbundenen Klöster zueinander allgemein festlegte. Erst den Zisterziensern gelingt es mit der Niederschrift der Carta Caritatis, eine Ordensregel zu verfassen. Hierin finden sich Regelungsbereiche wie das Verbot der Besteuerung von Tochterklöstern, die ordensinterne Visitation oder die Absetzung eines Abtes. Aber vor allem begründen die Zisterzienser ein Institut, das das Mönchsrecht weitreichend beeinflusst und bis heute Bestand im Kirchenrecht hat: das Generalkapitel. Monika Dihsmaier vergleicht die drei bis heute bekannten Versionen der Carta Caritatis, die vermutlich alle aus dem 12. Jahrhundert stammen. Die dort normierten Institute werden dargestellt, auf mögliche Quellen hin untersucht sowie deren Entwicklung aufgezeigt. Dabei ergibt sich, dass die Rechtsentwicklung, die im 12. Jahrhundert an der Schwelle zu einem neuen Rechtsdenken stand, auch die Zisterzienser vor Herausforderungen stellte. Sie mussten nicht nur viele Rechtsinstitute entwickeln, sondern auch die dafür erforderliche Rechtssprache. So ist es das Verdienst der Verfasser der Carta Caritatis, nicht nur Rechtsinstitute sondern auch Rechtsbegriffe gefunden und geprägt zu haben, die heute noch Gültigkeit im Kirchenrecht beanspruchen.

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