Zeuge und Aussagepsychologie
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Der Zeuge ist das häufigste Beweismittel im Strafprozess. Die Beurteilung der Aussage ist insbesondere in Fällen, in denen „Aussage gegen Aussage“ steht, entscheidend für die Einstellung oder Anklageerhebung, den Freispruch oder die Verurteilung. Seit der Grundsatzentscheidung des BGH zu den Mindestanforderungen, die an Glaubhaftigkeitsgutachten zu stellen sind, hat die Aussagepsychologie im Strafprozess eine enorme Aufwertung erfahren. Nicht nur die Aussageanalyse, schon die Vernehmung des Zeugen hat sich allseits an den Erkenntnissen der modernen Aussagepsychologie auszurichten. Dabei sind die höchstrichterlich anerkannten Glaubhaftigkeitsmerkmale zu beachten; und das nicht nur bei kindlichen, sondern auch erwachsenen Zeugen. Die Verfasserin vermittelt das notwendige Grundwissen zur Zeugenvernehmung, zur Würdigung der Zeugenaussage und zur Überprüfung aussagepsychologischer Gutachten. Sie stellt dazu die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und die einschlägige aussagepsychologische Literatur ausführlich dar.