Personalakte und Zeugnis
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Dieses Fachbuch zeigt, welche inhaltlichen und formellen Anforderungen bei Personalakten und dem Schreiben von Zeugnissen zu beachten sind und wie der Betriebsrat wirksam die Rechte er Beschäftten wahren kann. Personalakten helfen dem Arbeitgeber, ein möglichst vollständiges Bild von jedem Arbeitnehmer zu bekommen. Im Gegensatz zum öffentlichen Dienst, in dem Personalakten für Beamte gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es in der Privatwirtschaft keine gesetzliche Verpflichtung. Dennoch kommt ein Arbeitgeber kaum noch ohne entsprechende Akten aus, da z. B. nach dem Erlass des Nachweisgesetzes elementare Bestandteile des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen sind. Zeugnisse gehören nach wie vor zu den Bewerbungsunterlagen und spielen darin trotz aller Vorbehalte eine große Rolle. Da sie eine Bewertung der Leistungsfähigkeit und der fachlichen Kenntnisse des Arbeitnehmers wiedergeben, ist hierfür die Zeugnissprache von besonderer Wichtigkeit.