Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
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Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben. Im Kommentar zum Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) werden die landestypischen Besonderheiten aufgezeigt. Der Kommentar informiert kompetent, anschaulich und praxisorientiert über Fragen des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Die aktuelle Rechtsprechung zum Denkmalrecht in Nordrhein-Westfalen sowie zu den anderen Ländern ist berücksichtigt. Die vorliegende Publikation gibt einen Überblick über das Verwaltungshandeln mit den dazugehörigen Verfahrensabläufen bei Denkmalschutz und Denkmalpflege und der politischen Schwerpunktsetzung, insbesondere in den Förder- und den Darlehensprogrammen. Daneben stellt sie die Wechselbeziehungen mit dem Baurecht und dem Steuerrecht dar. Anlass für die Neuauflage sind auch die laufenden Bemühungen der Landesregierung, Denkmalschutz und Denkmalpflege einer umfangreichen Evaluation und einer Prüfung auf ihre Zeitgemäßheit zu unterziehen Das Werk ist damit ein wichtiger Ratgeber für Verwaltungsbehörden, Verbände, Gerichte, Anwälte, Denkmaleigentümer, Architekten, Steuerberater, ehrenamtlich Beauftragte und alle sonst mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befassten Personen. Dr. Dr. Dimitrij Davydov, Regierungsoberrat, Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Wiesbaden, Prof. Dr. Ernst-Rainer Hönes, Ministerialrat a. D., Mainz, Dr. Thomas Otten, Ltd. Museumsdirektor, Landschaftsverband Rheinland, Köln, und Dr. Birgitta Ringbeck, Ministerialrätin, Auswärtiges Amt, Berlin, kennen sich mit der Materie bestens aus.