Pflichtteilsrecht
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Der Bundesrat hat am 18. September 2009 den Weg zur Erbrechtsreform frei gemacht. Für Erblasser und Pflichtteilsberechtigte ergeben sich zahlreiche neue Regelungen. Die wichtigsten Punkte der Reform sind:· Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe· Maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe· Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch· Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim ErbausgleichMit dem Gesetz wird auch die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen an die Verjährungsvorschriften des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes von 2001 angepasst. Der neue Handkommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte wie praxisorientierte Kommentierung dieses zentralen Bereichs des Erbrechts. Es werden alle pflichtteilsrechtlichen Normen des BGB, FamFG und anderer wichtiger Gesetze kommentiert. Steuer- und gesellschaftsrechtliche Aspekte werden ebenso wie Sozialrecht und internationales Privatrecht im Rahmen der Kommentierung berücksichtigt. Gesondert dargestellt werden die Themen Pflichtteilsverzicht, Strategien zur Pflichtteilsvermeidung und Pflichtteilsminderungsstrategien.
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