Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien
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Das Rechtshandbuch stellt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Online-Medien (Rundfunk und Telemedien) mit ihren Besonderheiten dar. Es konzentriert sich auf die Gesichtspunkte, die in der Praxis eine Rolle spielen. Damit versetzt es Leser in die Lage, einen durchschnittlichen Alltagsfall im rundfunkrechtlichen Bußgeldverfahren ohne weitere Spezialliteratur zu lösen. Das Werk ist unverzichtbar für die Compliance bei privaten Rundfunkveranstaltern, Anbietern von rundfunkähnlichen Telemedien, Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediären und sonstigen Telemedien. Es wendet sich zudem an Studierende mit medienrechtlichem Studienschwerpunkt, an Landesmedienanstalten als nach §§ 35, 36 OWiG zuständige Verwaltungsbehörden sowie an Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, aber ebenso und nicht zuletzt an die Verteidigerinnen und Verteidiger im Bußgeldverfahren.
Nákup knihy
Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien, Roland Bornemann
- Jazyk
- Rok vydání
- 2023
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Roland Bornemann
- Vydavatel
- Springer
- Rok vydání
- 2023
- Vazba
- pevná
- ISBN10
- 3662664984
- ISBN13
- 9783662664988
- Kategorie
- Právní literatura
- Anotace
- Das Rechtshandbuch stellt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Online-Medien (Rundfunk und Telemedien) mit ihren Besonderheiten dar. Es konzentriert sich auf die Gesichtspunkte, die in der Praxis eine Rolle spielen. Damit versetzt es Leser in die Lage, einen durchschnittlichen Alltagsfall im rundfunkrechtlichen Bußgeldverfahren ohne weitere Spezialliteratur zu lösen. Das Werk ist unverzichtbar für die Compliance bei privaten Rundfunkveranstaltern, Anbietern von rundfunkähnlichen Telemedien, Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediären und sonstigen Telemedien. Es wendet sich zudem an Studierende mit medienrechtlichem Studienschwerpunkt, an Landesmedienanstalten als nach §§ 35, 36 OWiG zuständige Verwaltungsbehörden sowie an Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, aber ebenso und nicht zuletzt an die Verteidigerinnen und Verteidiger im Bußgeldverfahren.