Bereicherungsrecht
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Die §§ 812 ff. BGB sind regelmäßig die Folge unwirksamer Verträge. Abgrenzungsprobleme gibt es dabei u. a. zur Störung der Geschäftsgrundlage (z. B. Rückabwicklung bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft) und zu den §§ 987 ff. BGB. Die hemmer-Methode versteht sich als Gebrauchsanweisung für die erfolgreiche Bewältigung des anspruchsvollen Rechtsgebiets Bereicherungsrecht. Ohne Verständnis für dieses Rechtsgebiet bleibt der Zusammenhang im Zivilrecht im Dunkeln. Inhalt: Grundgedanke Verhältnis zu anderen Anspruchsgrundlagen Anspruchsgrundlagen / Überblick Leistungskondiktionen Nichtleistungskondiktionen Anspruch aus § 822 BGB Ausschlusstatbestände Umfang des Bereicherungsanspruches Verjährung Bereicherungseinrede Gesetzliche Verweisungen auf das Bereicherungsrecht